Als „Jahrhundertreform“ wurde das Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Die Vormundschaft über Erwachsene war abgeschafft und durch persönliche Betreuung ersetzt worden. Die Entmündigung als Lösung für den Umgang mit verwirrten, kranken und behinderten Menschen hatte mit der Rechtsreform ausgedient.
Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wunsch und Wohl der Betroffenen sind die Grundlagen jeder Betreuung.