Testaments-
vollstreckung
Wozu gibt es die Testamentsvollstreckung?
In seinem Testament hat jeder Erblasser das Recht eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Sie soll den Willen des Verstorbenen durchsetzen. Dadurch kann eine schnelle und faire Verteilung des Nachlasses gewährleistet werden. Sie dienst auch zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und dem Familienfrieden.
Wie ist der Ablauf einer Testamentsvollstreckung?
Wie eine Testamentsvollstreckung genau abläuft ist von Erbfall zu Erbfall etwas anders und von den Wünschen des Erblassers abhängig.
Der im Testament genannte Testamentsvollstrecker nimmt sein Amt als Testamentsvollstrecker nach § 2202 BGB durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht an. Er führt die vom Erblasser im Testament formulierten Wünsche und Anordnungen aus.
Der im Testament genannte Testamentsvollstrecker nimmt sein Amt als Testamentsvollstrecker nach § 2202 BGB durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht an. Er führt die vom Erblasser im Testament formulierten Wünsche und Anordnungen aus.
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