Seite wählen

Testaments-

vollstreckung

Wozu gibt es die Testamentsvollstreckung?

In seinem Testament hat jeder Erblasser das Recht eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Sie soll den Willen des Verstorbenen durchsetzen. Dadurch kann eine schnelle und faire Verteilung des Nachlasses gewährleistet werden. Sie dienst auch zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und dem Familienfrieden.

Wie ist der Ablauf einer Testamentsvollstreckung?

Wie eine Testamentsvollstreckung genau abläuft ist von Erbfall zu Erbfall etwas anders und von den Wünschen des Erblassers abhängig.
Der im Testament genannte Testamentsvollstrecker nimmt sein Amt als Testamentsvollstrecker nach § 2202 BGB durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht an. Er führt die vom Erblasser im Testament formulierten Wünsche und Anordnungen aus.

HABEN SIE FRAGEN?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben
Sie uns hier direkt eine Nachricht

*erforderliche Felder

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

VEREIN FÜR BETREUUNGEN E. V.
Katharinenstr. 46
73728 Esslingen

0711-882 409-10
info@verein-fuer-betreuungen.de
www.verein-fuer-betreuungen.de