Wollen oder können Sie niemandem eine Vollmacht erteilen, wird Ihnen im Falle krankheitsbedingter Entscheidungsunfähigkeit ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt. Sind keine geeigneten Angehörigen vorhanden, bestellt das Gericht eine fremde Person zum Betreuer, die diese Aufgabe ehrenamtlich oder beruflich gegen Bezahlung ausübt.
In einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus vorschlagen, wer im gegegeben Fall vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll und wen Sie keinesfalls wünschen. Wenn Sie niemanden vorschlagen, wird ein Betreuer für Sie ausgesucht.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen zur Betreuungsverfügung.