Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens für bestimmte Bereiche (Teilvollmacht z.B. für Gesundheitsangelegenheiten) oder generell für alle Lebensbereiche (Generalvollmacht) Vertretungsmacht erteilen.
Sie müssen dafür geschäftsfähig sein, d.h. die Tragweite Ihrer Willenserklärung erkennen können.
Näheres unter www.esslinger-initiative.de