Rechtliche
Betreuung
Betreuung
Was heißt Betreuung?
Die Betroffenen bekommen für die Angelegenheiten, die sie ganz oder teilwiese nicht mehr besorgen können, einen Betreuer oder eine Betreuerin als gesetzlichen Vertreter. Dies gilt auch dann, wenn Betreute geschäftsfähig sind.
Voraussetzungen:
- die betroffene Person ist volljährig
- die betroffene Person ist psychisch krank und/oder hat eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
- es existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten, die eine Betreuung nicht erforderlich machen würden
Betreuungsverfahren
Betreuungsrecht
Als „Jahrhundertreform“ wurde das Betreuungsrecht in Fachkreisen gefeiert, als es 1992 das alte Vormundschaftsrecht ablöste. Die Vormundschaft über Erwachsene war abgeschafft und durch die persönliche Betreuung ersetzt worden. Die Entmündigung als Lösung für den Umgang mit verwirrten, kranken und behinderten Menschen hatte mit der Rechtsreform ausgedient.
Das Betreuungsrecht ermöglicht den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und achtet die Würde. Wunsch und Wohl des Betreuten sind die Grundlage jeder Betreuung.
Betreuungsanregung
Eine Betreuung kann beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden. Im Landkreis Esslingen ist dies das entsprechende Bezirksnotariat des Wohnorts des Betroffenen.
Eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht bedeutet für das Leben des Betroffenen einen wesentlichen Einschnitt.
Die Betreuungsanregung sollte mindestens enthalten:
- Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Anschrift der betroffenen Person und ihren derzeitigen Aufenthaltsort
- Diagnose der Erkrankung bzw. Behinderung des Betroffenen
- Darstellung der Gründe für die Erforderlichkeit einer Betreuung, insbesondere auch Angaben darüber, ob die hilfebedürftige Person sich zur angeregten Betreuung äußern kann.
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VEREIN FÜR BETREUUNGEN E. V.
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