Testaments-
vollstreckung
Wozu gibt es die Testamentsvollstreckung?
Im Rahmen eines Behindertentestamtents können Angehörige mit Behinderung nach dem Tod der Eltern über dem Sozialhilfeniveau versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt erhalten und fällt nicht an den Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger. Das Behindertentestamten führt zur finanziellen Absicherung des Hinterbliebenen und hilft dauerhaft die Lebensqualität des Menschen mit Behinderung zu erhalten und zu verbessern.
Für die Durchsetzung des Behindertentestaments ist ein Testamentsvollstrecker erforderlich.
Wie ist der Ablauf einer Testamentsvollstreckung?
Der im Testament genannte Testamentsvollstrecker nimmt sein Amt als Testamentsvollstrecker nach § 2202 BGB durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht an. Er führt die vom Erblasser im Testament formulierten Wünsche und Anordnungen aus.
Was wir anbieten
Der Verein für Betreuungen e. V. bietet durch den Geschäftsführer Bernd Seifriz-Geiger die Übernahme von Testamentsvollstreckungen im Rahmen eines sogenannten Behindertentestaments an.
Insbesondere für Menschen mit Behinderung sichern wir eine Testamentsvollstreckung zu, die sich ausdrücklich an den Wünschen und am Wohl des Erben orientiert. Neben einer seriösen und sicheren Vermögensverwaltung des Nachlasses werden wir in Absprache mit den Erben und/oder seines rechtlichen Betreuers / Vollmachtnehmers dauerhaft nach Möglichkeiten suchen, seine Lebenssituation zu verbessern.
Hierzu ist es für uns selbstverständlich, auch persönlich mit dem Erben bzw. seinem Lebensumfeld Kontakt zu halten.
Vergütung
Näheres können Sie beim Verein für Betreuungen erfahren. Gerne stehen wir für ein Gespräch zur Verfügung.
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VEREIN FÜR BETREUUNGEN E. V.
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